Vergütung

 

 

Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädignungsgesetzt).

 

Die Kilometerpauschale beträgt nach dem JVEG 0,42 €/km.

 

Abweichend von der JVEG können auch folgende Vergütungen vereinbart werden:

      

  • Tagessätze
  • Stundensätze
  • Pauschalen

 

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