Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädignungsgesetzt).
Die Kilometerpauschale beträgt nach dem JVEG 0,42 €/km.
Abweichend von der JVEG können auch folgende Vergütungen vereinbart werden:
- Tagessätze
- Stundensätze
- Pauschalen
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